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Was auf dem Zettel vom Arzt steht

Die Verordnung entscheidet, wann Ihre Therapie beginnen muss, wie oft sie stattfindet und wie lange eine Sitzung dauert. Diese Seite liest sie mit Ihnen, Feld für Feld.

Wer eine Sprachtherapie sucht, hat fast immer diesen einen Zettel in der Hand. Legen Sie ihn neben sich. Oben stehen Ihre Versichertendaten wie auf jedem Rezept, darunter die Felder, die für die Therapie zählen. Um die geht es hier.

Alle Felder, die Sie betreffen

Muster 13 ist das Formular für Heilmittel, auch für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie.

Die Bezeichnungen folgen dem Formular Muster 13. Was die Felder zusammen für den Ablauf bedeuten, zeigt der nächste Abschnitt.
Feld auf dem Formular Was es für Sie heißt
Heilmittel­bereich Angekreuzt ist Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Auf demselben Formular werden auch Physiotherapie oder Ergotherapie verordnet. Ist hier etwas anderes angekreuzt, ist die Verordnung nicht für eine Sprachtherapie ausgestellt.
Ausstellungs­datum Ab diesem Tag läuft die Frist: Die Behandlung beginnt in der Regel innerhalb von 28 Tagen. Beginnt sie nicht rechtzeitig, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Rufen Sie deshalb bald an, nicht erst kurz vor Ablauf.
Dringlicher Behandlungs­bedarf Ist dieses Feld angekreuzt, beginnt die Behandlung innerhalb von 14 Tagen. Sagen Sie das gleich zu Beginn des Telefonats.
ICD-10-Code und Diagnose­gruppe Die ärztliche Diagnose in verschlüsselter Form; daraus folgt der Bereich der Therapie. Die Diagnosegruppe ist ein Kürzel aus Buchstaben und einer Ziffer: ST steht für Stimme, SP für Sprache und Sprechen, RE für den Redefluss, also Stottern und Poltern, SC für das Schlucken.
Leitsymptomatik Die Beschwerden, an denen die Therapie ansetzt. Sie ist als Buchstabe angekreuzt oder in eigenen Worten eingetragen, zum Beispiel eine eingeschränkte Verständlichkeit beim Sprechen.
Heilmittel und Behandlungs­einheiten Was verordnet ist und wie viele Termine. Die Zahl der Behandlungseinheiten ist die Zahl der Sitzungen, die diese eine Verordnung umfasst.
Therapie­frequenz Wie oft pro Woche die Therapie stattfindet. Steht dort ein Bereich, etwa ein- bis zweimal, lassen sich die Termine an Ihren Alltag anpassen.
Therapie­dauer 30, 45 oder 60 Minuten je Sitzung. Für ein Kind nach der Kita oder für Berufstätige nach Feierabend macht das einen Unterschied bei der Terminwahl.
Hausbesuch Bei „ja“ beim Anruf klären, ob ein Hausbesuch am Wohnort möglich ist. Die Ärztin oder der Arzt kreuzt das an, wenn der Weg in die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht geht.
Therapie­bericht Bei „ja“ geht nach der Serie ein Bericht an die verordnende Praxis. Er beschreibt, was sich verändert hat, und ist die Grundlage, wenn es um eine weitere Verordnung geht.

Vom Zettel bis zur letzten Stunde

Eine echte Reihenfolge, deshalb mit Zahlen.

  1. Verordnung in der Arztpraxis

    Die Ärztin oder der Arzt stellt die Verordnung auf Muster 13 aus. Prüfen Sie noch in der Praxis, ob das Ausstellungsdatum eingetragen und der Heilmittelbereich angekreuzt ist.

  2. Anruf bei Felten & Klages

    Sie nennen Bereich, Ausstellungsdatum, Dringlichkeit und Ihre möglichen Zeiten. Dann klärt sich, ob und ab wann ein Platz frei ist, unter 0511 9734268.

  3. Beginn der Behandlung

    In der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Zum ersten Termin bringen Sie die Verordnung im Original mit.

  4. Behandlungsserie

    Die verordneten Termine in der verordneten Frequenz. Eine längere Unterbrechung kann die Verordnung ungültig machen. Wenn ein Termin ausfallen muss, sagen Sie deshalb früh Bescheid.

  5. Bericht und nächste Schritte

    Ist ein Therapiebericht verordnet, geht er an die Arztpraxis; sie entscheidet über eine weitere Verordnung. Für eine Folgeverordnung gehen Sie wieder in die Arztpraxis, am besten bevor die letzte Stunde vorbei ist.

Zuzahlung: Wer zahlt, wer nicht

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren leisten die gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon befreit. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zeigt den Befreiungsausweis der Krankenkasse vor.

Eine Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wenn Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr die gesetzliche Belastungsgrenze erreichen. Bringen Sie den Ausweis zum ersten Termin mit. Privat Versicherte zahlen keine gesetzliche Zuzahlung, sondern klären die Erstattung mit ihrer Versicherung.

Neben das Telefon legen

Vier Dinge, dann ist der Anruf schnell erledigt.

  • Die Verordnung Mit Ausstellungsdatum und Diagnose. Daran lässt sich ablesen, bis wann die Behandlung beginnen muss und zu welchem Bereich sie gehört.
  • Die Versichertenkarte Der Person, die behandelt wird. Bei Kindern ist das die Karte des Kindes, nicht die der Eltern.
  • Ihre festen Zeiten Wann eine Therapie in den Alltag passt. Kita, Schule, Arbeit oder Fahrdienst: Notieren Sie Tage und Uhrzeiten.
  • Befunde, falls vorhanden Hörtest, Arztbrief, Klinikbericht. Nichts davon ist Voraussetzung für den Anruf, aber es hilft beim ersten Termin.

Die Frist läuft ab dem Ausstellungs­datum

0511 9734268 — Felten & Klages, Walsroder Str. 59B, 30851 Langenhagen.

Rufen Sie an, sobald die Verordnung ausgestellt ist. Je früher Sie anrufen, desto mehr Zeit bleibt, einen Termin zu finden, der zu Ihrem Alltag passt, bevor die 28 Tage vorbei sind.

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